Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Haftungsregelungen:
AGB / Haftungsregelungen als PDF öffnen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Haftungsregelungen gelten für alle Leistungen im Bereich Werbetechnik, Folierungen, Montagen und damit verbundene Arbeiten.
Bei der Verarbeitung von Glasflächen durch Folierungen (z. B. Beschriftungen, Milchglasfolien, Sonnenschutzfolien innen und außen) kann es in seltenen Fällen zu Glasbruch kommen. Ursachen hierfür können insbesondere bereits vorhandene Spannungen im Glas, nicht erkennbare Vorschäden, ungeeignete Glasarten, Altglas sowie Glasflächen unbekannter Herkunft oder Qualität oder thermische Belastungen sein.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Glasschäden, die auf solche material-, alters- oder konstruktionsbedingten Ursachen zurückzuführen sind und außerhalb seines Einflussbereiches liegen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Ausführung der Arbeiten sicherzustellen, dass die zu bearbeitenden Glasflächen für eine Folierung geeignet sind. Dies gilt insbesondere bei Altglas sowie bei Glas unbekannter Qualität oder Beschaffenheit.
Bei der Montage von Planen im Bereich von Fenstern, insbesondere in Verbindung mit vorhandenen Rollläden, Jalousien oder sonstigen Beschattungsanlagen, kann es bei unsachgemäßer Nutzung zu Beschädigungen kommen.
Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vorhandene Rollläden, Jalousien oder ähnliche Anlagen nach der Montage nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden dürfen, sofern diese mit den montierten Planen in Kontakt kommen können.
Für Schäden, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise entstehen, insbesondere durch das Betätigen von Rollläden oder Beschattungsanlagen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Nutzer entsprechend zu informieren und eine Nutzung auszuschließen.
Bei Bohr- und Befestigungsarbeiten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden an nicht erkennbaren Leitungen, Installationen oder sonstigen verborgenen Bauteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten auf entsprechende Gefahren hinzuweisen und erforderliche Pläne bereitzustellen.
Für die Tragfähigkeit und Eignung der vorhandenen Bausubstanz wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht ausdrücklich durch den Auftragnehmer geprüft wurde.
Bei Arbeiten an bestehenden Bauteilen, insbesondere Fassaden, Wärmedämmverbundsystemen, Fensteranlagen oder vergleichbaren Konstruktionen, wird keine Haftung für Schäden übernommen, die auf deren Zustand, Beschaffenheit oder Alter zurückzuführen sind.
Unvermeidbare, geringfügige Beeinträchtigungen im Zuge der Montage stellen keinen Mangel dar.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsbereiche frei zugänglich und geeignet sind. Mehraufwand oder Verzögerungen gehen zu seinen Lasten.
Elektrische Anschlüsse erfolgen ausschließlich auf Grundlage vorhandener Installationen. Für bestehende elektrische Anlagen wird keine Haftung übernommen.
Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Veränderungen oder äußere Einflüsse nach Abschluss der Arbeiten wird keine Haftung übernommen.
Für die dauerhafte Dichtigkeit bestehender Bauteile wird keine Haftung übernommen, sofern keine gesonderte Leistung beauftragt wurde.
Witterungseinflüsse liegen außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers.
Die Ausführung erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, sofern dieser trotz bestehender Bedenken auf der Durchführung besteht.
Bei Folierungen von Fahrzeugen, Bauteilen oder sonstigen Oberflächen können aufgrund der Beschaffenheit des Untergrundes oder äußerer Einflüsse Veränderungen oder Schäden auftreten.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf ungeeignete, beschädigte, gealterte, nachlackierte oder nicht fachgerecht vorbereitete Untergründe zurückzuführen sind.
Insbesondere wird keine Haftung übernommen für Lackablösungen, Farbveränderungen, Kleberückstände oder Veränderungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung oder Entfernung von Folien.
Bei der Entfernung von Folien kann es zu optischen Veränderungen oder Beschädigungen kommen. Dies stellt keinen Mangel dar.
Farbabweichungen zwischen Vorlage, Druck und Endprodukt sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
Angaben zur Haltbarkeit sind unverbindliche Erfahrungswerte.
Für Schäden durch Witterung, UV-Strahlung, mechanische Beanspruchung oder unsachgemäße Pflege wird keine Haftung übernommen.
Der Auftraggeber hat Pflege- und Nutzungshinweise zu beachten.
Bei Erdarbeiten, insbesondere beim Einbringen von Fundamenten, Pfosten, Holzgestellen oder sonstigen Befestigungen für Werbeanlagen (z. B. Bauschilder, Werbetafeln, Reklameanlagen), können sich im Boden nicht erkennbare Leitungen, Kabel, Rohre oder sonstige Versorgungseinrichtungen befinden.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden an unterirdischen Leitungen oder Anlagen, sofern diese nicht bekannt oder ohne besondere Untersuchungen erkennbar waren.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten über vorhandene Leitungen zu informieren sowie erforderliche Pläne, Leitungsauskünfte oder Einweisungen bereitzustellen.
Erfolgen Erdarbeiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ohne vollständige Klärung der Leitungsverläufe, erfolgt die Ausführung auf dessen Risiko.
Für Verzögerungen, Mehraufwand oder notwendige Anpassungen aufgrund unbekannter Hindernisse im Erdreich wird keine Haftung übernommen; diese gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Für die Tragfähigkeit und Beschaffenheit des Erdreichs sowie die Eignung für die geplante Befestigung wird keine Haftung übernommen, sofern keine gesonderte Prüfung beauftragt wurde.
Alle Arbeiten erfolgen auf Grundlage der vorstehenden Haftungsregelungen. Der Auftraggeber wurde auf mögliche Risiken hingewiesen.
Die Haftung des Auftragnehmers bleibt unberührt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Alle vom Auftragnehmer erstellten Entwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Designs und Druckdaten bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Arbeiten für den vereinbarten Verwendungszweck.
Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung, Änderung oder Weitergabe an Dritte, insbesondere zur Nachproduktion durch andere Anbieter, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
Die Herausgabe von offenen Dateien (z. B. Arbeitsdateien) erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
Der Auftraggeber ist für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Daten, Vorlagen und Inhalte verantwortlich. Eine Prüfung durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.
Für Fehler, die auf vom Auftraggeber gelieferten Daten beruhen (z. B. Rechtschreibung, Gestaltung, Maße), wird keine Haftung übernommen.
Korrekturabzüge oder Freigaben durch den Auftraggeber sind verbindlich. Nach erfolgter Freigabe übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für verbleibende Fehler.
Entwürfe und Angebote dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder genutzt noch an Dritte weitergegeben werden.
Stand: 23. April 2026
H&F Werbung GmbH
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